8 Min. LesezeitRecht & Compliance
EAA / European Accessibility Act — Was Unternehmen jetzt tun müssen
Was ist der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die seit dem 28. Juni 2025 in der gesamten Europäischen Union gilt. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören insbesondere:
- E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
- Bankdienstleistungen und Finanzprodukte
- Telekommunikationsdienste
- E-Books und E-Reader
- Streaming-Dienste und digitale Medien
Welche Anforderungen gelten?
Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Das bedeutet konkret:
- Alle Inhalte müssen wahrnehmbar sein (z. B. Alt-Texte für Bilder)
- Die Bedienung muss auch per Tastatur möglich sein
- Inhalte müssen verständlich aufbereitet sein
- Die Technik muss robust und zukunftssicher sein
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Die Mitgliedsstaaten legen individuelle Sanktionen fest. In Österreich (BaFG) und Deutschland (BFSG) drohen empfindliche Bußgelder. Darüber hinaus können Verbraucher Beschwerden bei den zuständigen Marktüberwachungsbehörden einreichen.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Bestandsaufnahme: Scannen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheits-Probleme
- Priorisierung: Beheben Sie kritische und schwerwiegende Fehler zuerst
- Schulung: Sensibilisieren Sie Ihr Team für barrierefreies Design
- Monitoring: Richten Sie regelmäßige automatisierte Scans ein