Preise & Pläne
Wählen Sie den passenden Plan für Ihr Unternehmen. Starten Sie kostenlos und upgraden Sie jederzeit.
Preise
Transparente Preise, keine versteckten Kosten
Starten Sie kostenlos. Upgraden Sie, wenn Ihr Unternehmen wächst.
Free
Zum Ausprobieren
- 3 Scans pro Monat
- 1 Seite pro Scan
- Basis-Ergebnisbericht
- Top-5-Fehler anzeigen
- DSGVO/Cookie-Check
- SEO & GEO-Analyse
Starter
Für einzelne Websites
- 50 Scans pro Monat
- Bis zu 10 Seiten pro Scan
- PDF-Barrierefreiheits-Bericht
- Deutsche Fehlertexte
- Dashboard & Übersicht
- E-Mail-Support
- DSGVO/Cookie-Check
- SEO & GEO-Analyse
Alle Preise exkl. MwSt. · Jederzeit kündbar · 14 Tage Geld-zurück-Garantie
FAQ
Häufige Fragen
Ja. Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA) in der gesamten EU. In Österreich umgesetzt als Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Alle B2C-Unternehmen mit Onlinepräsenz sind bereits jetzt betroffen — Verstöße können seit Inkrafttreten geahndet werden.
In Österreich drohen Verwaltungsstrafen bis 80.000 €, in Deutschland bis 100.000 €. Zusätzlich besteht in Deutschland ein Abmahnrisiko durch Wettbewerber nach dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb).
Unser automatischer Scan deckt alle maschinell testbaren WCAG-Kriterien ab — darunter fehlende Alt-Texte, Kontrastprobleme, falsche ARIA-Attribute und Tastaturnavigation. Für Aspekte, die nur manuell prüfbar sind (z. B. Screenreader-Usability, inhaltliche Verständlichkeit), empfehlen wir ergänzend eine manuelle Prüfung durch einen Barrierefreiheits-Experten.
Ein Quick-Scan dauert 30–60 Sekunden. Ein vollständiger Scan mit mehreren Seiten dauert je nach Umfang 1–5 Minuten. Die Ergebnisse sind sofort verfügbar.
Drei Fragen entscheiden:
1. Bieten Sie Verbrauchern (B2C) online Verträge an? Dazu zählen Webshops, Buchungs- und Reservierungssysteme, Online-Terminbuchungen, digitale Mitgliedschaften und Apps zum Vertragsabschluss. Reine B2B-Angebote sind nicht erfasst — sofern klar erkennbar ist, dass nur an Unternehmer verkauft wird.
2. Verkaufen Sie BaFG-/BFSG-pflichtige Produkte? Dazu zählen u.a. Computer-Hardware, Smartphones, E-Book-Reader und Selbstbedienungsterminals. Wer solche Produkte herstellt, importiert oder handelt, ist auch als Kleinstunternehmen erfasst.
3. Sind Sie Kleinstunternehmen? Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte UND maximal 2 Mio. € Jahresumsatz ODER maximal 2 Mio. € Jahresbilanzsumme — sind ausgenommen, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Beim Verkauf BaFG-pflichtiger Produkte greift die Ausnahme nicht.
Beispiele:
- Webshop für Mode, 5 MA, 800.000 € Umsatz → ausgenommen
- Hotel mit Online-Buchung, 15 MA → erfasst
- Anwaltskanzlei mit Online-Terminbuchung für Privatklienten, 12 MA → erfasst
- Reine B2B-Software-Plattform → nicht erfasst
- 3-Personen-Shop für E-Book-Reader → erfasst (Produkt, keine Ausnahme)
Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Anders als kostenlose Tools bieten wir: laufendes Monitoring mit automatischen Re-Scans, deutsche Fehlerbeschreibungen und Lösungsvorschläge, professionelle BaFG/BFSG-Barrierefreiheits-Berichte als PDF, und ein Dashboard zum Tracking Ihres Fortschritts. Außerdem scannen wir mehrere Seiten gleichzeitig — nicht nur eine einzelne URL.