BaFGIn Kraft seit 28. Juni 2025
Das Barrierefreiheitsgesetz ist in Kraft.
Ist Ihre Website bereit?
Seit 28. Juni 2025 gilt das BaFG. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 €. Hier erfahren Sie in zwei Minuten, ob Ihr Unternehmen betroffen ist — und was jetzt zu tun ist.
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Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt den European Accessibility Act (EAA) der EU in Österreich um. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten — darunter fällt insbesondere der elektronische Geschäftsverkehr: Wer online an Verbraucher verkauft, Buchungen oder Vertragsabschlüsse anbietet, muss seine Website oder App barrierefrei gestalten.
Das Gesetz ist seit 28. Juni 2025 in Kraft. Zuständig für die Überwachung ist das Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde.
Betrifft das BaFG mein Unternehmen?
Fünf Fragen, eine erste Einschätzung:
Beantworten Sie die Fragen, um Ihre Einschätzung zu sehen.
Wichtig bei Grenzfällen: Die Schwellenwerte sind kein Momentwert. Maßgeblich ist regelmäßig, ob sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden. Gehört Ihr Unternehmen zu einer Gruppe verbundener oder Partnerunternehmen, können deren Beschäftigte, Umsätze und Bilanzsummen anteilig oder vollständig hinzugerechnet werden — dann greift die Kleinstunternehmer-Ausnahme möglicherweise nicht, obwohl Ihr eigenes Unternehmen unter den Schwellen bleibt.
Dieser Selbst-Check ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. In Grenzfällen ist eine Einzelfallprüfung nötig.
Welche Fristen und Strafen gelten?
Seit 28. Juni 2025 in Kraft
Neue Produkte und Dienstleistungen müssen seit diesem Datum barrierefrei sein. Für Dienstleistungsverträge, die davor abgeschlossen wurden, gelten Übergangsfristen bis längstens 28. Juni 2030.
Bis zu 80.000 € Strafe
Verstöße sind Verwaltungsübertretungen. Je nach Schwere drohen Geldstrafen bis zu 80.000 €. Auch Verbraucher und Interessenvertretungen können Verstöße bei der Behörde anzeigen.
Der Vollzug läuft an
Die Marktüberwachung nimmt Fahrt auf. Wer jetzt handelt, saniert planvoll und budgetierbar — statt unter Zeitdruck nach einer Beschwerde.
Was muss meine Website erfüllen?
Das BaFG schreibt keine Pixel-Vorgaben vor, sondern verweist auf die europäische Norm EN 301 549 — und die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. In der Praxis heißt das unter anderem:
- Wahrnehmbar: ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos.
- Bedienbar: vollständige Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, genug Zeit für Eingaben.
- Verständlich: klare Sprache, konsistente Navigation, hilfreiche Fehlermeldungen in Formularen.
- Robust: sauberer Code, der mit Screenreadern und assistiven Technologien funktioniert.
Ein automatisierter Scan findet die häufigsten und gravierendsten Verstöße in unter einer Minute. Die vollständige WCAG-Konformität lässt sich nur mit einem manuellen Audit belegen — genau das bieten wir als zweiten Schritt an.
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Ein Experte prüft Ihre Website vollständig nach WCAG 2.1 AA — inklusive Tastatur- und Screenreader-Tests, priorisiertem Maßnahmenplan und allem, was Ihre Agentur oder Ihr Entwickler für die Umsetzung braucht.
Umsetzen und dokumentieren
Sie beheben die Punkte nach Priorität. Auf Wunsch prüfen wir nach und dokumentieren den Stand.
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Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz
Gilt das BaFG auch für kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen — unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. € Jahresbilanzsumme — sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Es genügt, wenn einer der beiden Finanzwerte unter der Schwelle liegt. Die Pflicht greift erst, wenn 10 oder mehr Personen beschäftigt sind, oder wenn Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme beide über 2 Mio. € liegen. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht in gleicher Form.
Meine Website ist nur eine digitale Visitenkarte ohne Shop. Bin ich betroffen?
In der Regel nein — das BaFG knüpft an den elektronischen Geschäftsverkehr an, also an Online-Verkauf, -Buchung oder -Vertragsabschluss. Bietet Ihre Website so etwas nicht an, besteht meist keine direkte Pflicht. Barrierefreiheit bleibt trotzdem ein Gewinn für Reichweite und Auffindbarkeit.
Reicht ein Accessibility-Overlay oder -Widget?
Nein. Overlays legen sich über die Website, beheben die Fehler im Code aber nicht. Screenreader-Nutzer berichten regelmäßig, dass Overlays die Bedienung sogar verschlechtern. Für die Konformität zählt der tatsächliche Zustand Ihrer Website.
Was hat WCAG mit dem BaFG zu tun?
Das BaFG verweist über die EU-Norm EN 301 549 auf die WCAG 2.1, Stufe AA. Wer diese Kriterien erfüllt, kann sich auf die Vermutung der Konformität stützen. WCAG 2.1 AA ist damit der praktische Maßstab für die Umsetzung.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Verstöße können bei der Marktüberwachungsbehörde angezeigt werden — auch von Verbrauchern und Interessenvertretungen. Es drohen Verwaltungsstrafen bis zu 80.000 € sowie die Anordnung, die Mängel zu beheben. Dazu kommt das Geschäftsrisiko: Rund ein Fünftel der Bevölkerung lebt mit einer Behinderung — eine nicht barrierefreie Website schließt zahlende Kundschaft aus.
Wie lange dauert es, eine Website barrierefrei zu machen?
Das hängt vom Zustand ab. Typisch: Die kritischsten Probleme (Kontraste, Alternativtexte, Formular-Beschriftungen) sind in Tagen behoben, die vollständige Konformität dauert je nach Umfang Wochen bis wenige Monate. Der Scan zeigt Ihnen, wo Sie stehen — das Audit liefert den priorisierten Plan.